Ganztag

Liebe Schülerinnen und Schüler,

unser Ganztagsteam freut sich mit euch den Nachmittag zu verbringen!

Ihr habt Lust, nach der 6. Stunde, auf eine Partie am Kickertisch, oder eine Runde mit euren Freunden zu bolzen?
Ihr möchtet lieber Ruhe und wollt noch etwas malen oder lesen?
Ihr braucht einen Ort für Hausaufgaben, bevor ihr zum Hockeytraining müsst?
Ganz neu haben wir jetzt auch die Holzwerkstatt für euch geöffnet!

Kommt einfach vorbei und schaut euch den Ganztag an…

Euer Ganztagsteam

Schulbeginn

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am 21. März 2022 beginnt die Schule, wie sie vor den Ferien geendet ist. Es besteht weiterhin eine Masken- und Testplicht.

Wir wünschen Allen einen guten Start!

Stadtteilkonzert

Am 1. April 2022 findet um 19 Uhr das Stadtteilkonzert von „THE YOUNG CLASSX“ im Froum Gymn. Rahlstedt statt.

Mit dabei ist u.a. die Stadtteilschule Bergstedt.

.

Zeichen für den Frieden

„Um sich für den Frieden in der Ukraine einzusetzen, formierten sich am Mittwoch, 2. März, zahlreiche Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer der Stadtteilschule Bergstedt zu einem Peace Zeichen. Dies soll zum Ausdruck bringen, dass unsere Schulgemeinschaft eine gewaltfreie Auseinandersetzung befürwortet. Wir können an der jetztigen Kriegssituation nichts verändern, aber dennoch möchten wir ein klares Zeichen des Friedens setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Das Schulsprecherteam (Team Z)“

 

Unterricht am Freitag, 18.02.2022

Am 17.02.22 stürmt es noch, Wege und Böden sind weich, manche Wege sind nicht sicher passierbar, Äste oder Bäume können stürzen.

Der Landesschulrat schreibt:

[…] die Eltern/Sorgeberechtigten [können] in einer solchen Situation selbst entscheiden, das eigene Kind vom Schulbesuch abzumelden, wenn sie eine akute individuelle Gefährdungslage für den Schulweg oder den Schulbesuch sehen. Hieraus entsteht für die Eltern die Verpflichtung, der Schule das entschuldigte Fernbleiben mitzuteilen. Die Schulen müssen in jedem Fall darüber informiert werden, warum ein Kind nicht zur Schule kommt und ob sich ein Kind in schulischer oder familiärer Verantwortung befindet.

Der Unterricht findet am 18.02.22 aus Sicht der Schule regulär statt.

Oberstufe Bergstedt stellt sich vor

Am 31. Januar 2022 stellen wir die Oberstufe für interessierte Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern vor. Diese Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler, die an unsere Schule wechseln wollen. Im Rahmen dieser Veranstaltung gibt Reiner Sievers einen Überblick über die Arbeit in der Vorstufe (Klasse 11) und einen Ausblick auf die Profile der Studienstufe (Klasse 12 und 13).

Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Infektionen gelten besondere Vorschriften, die wir einhalten müssen.

Termin der Veranstaltung: Montag, den 31.01.2022 um 19.00 Uhr
Ort der Veranstaltung: Aula im Erdgeschoss des Roten Hauses
Teilnehmende Personen: Ein Elternteil und ein Kind pro Haushalt, nur für externe Personen
Schulbestimmungen: 2-G-plus Veranstaltung

Vorzulegen sind:

  • Nachweis vollständige Impfung + Booster
  • oder: Nachweis vollständige Impfung + Testnachweis
  • oder: Genesenennachweis + Booster
  • oder: Genesenennachweis + Testnachweis

Anmeldung: Anmeldung per Email erforderlich: cathryn.hoppe@bsb.hamburg.de

Anzahlbegrenzung: Maximal 40 Haushalte

Aktuelles aus dem Schulleben

Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen aus dem Schulleben.

Schulbeginn am 5. Januar 2022

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

Ihnen und euch allen wünsche ich ein frohes neues Jahr!

Am 5. Januar beginnt die Schule wieder.

  • Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag werden alle Schülerinnen und Schüler getestet. Die bisherige Maskenpflicht gilt weiterhin.
  • Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Corona-Infektionen im Umfeld und zur Wiederkehr in die Schule hat die Behörde noch einmal verschickt. Das Dokument ist währende der nächsten Tage HIER zu finden.
  • Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer steht im gültigen Hygieneplan:

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb von zehn Tagen nach Einreise nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis gemäß § 23 Eindämmungsverordnung vorlegen. Dies kann gemäß Kap. 1.2

  • ein Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO sein, der bei einem zugelassenen Testzentrum durchgeführt und durch ein negatives Ergebnis bestätig wurde, das nicht älter als 24 Stunden ist oder
  • ein negatives PCR Test-Ergebnis sein, das § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter als 48 Stunden ist.

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen. Hat eine Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler oder andere Personen aus dem schulischen Umfeld diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause zu schicken und bis zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Präsenzunterricht auszuschließen.“

Im vergangenen Jahr gab es viele gute menschliche Begegnungen zwischen uns und es gab sehr viele erfreuliche Entwicklungen bei einzelnen Personen aber auch in der Schule insgesamt.

Ich freue mich auf das neue Jahr mit Ihnen und mit euch!

Alexander Rebers, Schulleiter“