Tag der offenen Tür 04.12.24 – Gesprächselternabend 23.01.25 – Anmeldewoche ab 03.02.25

Der Tag der offenen Tür der Stadtteilschule Bergstedt findet am Mittwoch, 4. Dezember 2024, von 17 bis 20 Uhr statt.

Für Eltern/Sorgeberechtigte von 4.-Klässler/innen bieten wir einen Gesprächselternabend am Donnerstag, 23. Januar 2025, von 19 bis 21 Uhr an.

Die Anmeldewoche findet vom 3. bis zum 7. Februar 2025 statt. Zur Anmeldung kommt der Viertklässler oder die Viertklässlerin mit Elternteil bzw. Sorgeberechtigten.

Einen Termin können Sie hier Stadtteilschule Bergstedt Terminvergabe für die Anmeldewoche vom 03. bis 07.02.25 selbst buchen.

Elternversammlung am Dienstag, 24. September 2024, ab 19 Uhr im Begegnungsraum

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigten,

gemeinsam gestalten wir die Schule. Der Elternrat, der auf der Elternversammlung gewählt wird, und der Schulverein geben wichtige Impulse und wichtige Unterstützung. Bitte machen Sie mit!

Elternversammlung     Dienstag, 24. September 2024, 19:00 – 21:00 Uhr im Begegnungsraum im Erdgeschoss im Roten Haus

davor

Schulvereinssitzung    Dienstag, 24. September 2024, 18:00 19:00 Uhr im Lehrerzimmer im Roten Haus

 

  • Zur Elternversammlung sind alle Eltern/alle Sorgeberechtigten der Schule eingeladen. Auf der Elternversammlung wird der Elternrat gewählt.
    – Jede/r darf sich in den Elternrat wählen lassen (das heißt, jede/r hat das passive Wahlrecht).
    – Das Wahlrecht haben die Elternvertreter/innen (das heißt, die Klassenelternvertreter/innen haben das aktive Wahlrecht).
  • Der Elternrat unterstützt das Schulleben aktiv, berät die Schulleitung und bringt eigene Vorhaben voran.
    – Der Elternrat wählt auch in diesem Jahr wieder Mitglieder für die Schulkonferenz.
    – Die Schulkonferenz entscheidet in diesem Jahr neu, wie viele Stunden welches Fach in welchem Jahrgang unterrichtet wird (Festlegung der Stundentafel). Es gibt für die Stundentafel feste Vorgaben und es gibt Spielräume, die wir nutzen werden, um für die Zukunft die Weichen richtig zu stellen.
    Sie werden gebraucht. Sie sind herzlich eingeladen, mitzumachen!

 

  • Der Schulverein ermöglicht faire, gemeinschaftliche und leistungsorientierte Angebote.
    Die Schule macht viele Angebote, z.B. Austausche, Musikangebote und Sportangebote. Nur wenn die Teilnahme an besonderen Aktivitäten für jeden Schüler offen ist und über die Teilnahme vor dem Hintergrund des Leistungswillens und der sozialen Teilhabe entschieden werden kann, genehmigt die Schulleitung. Die Dicke der Brieftasche der Eltern darf keine Rolle spielen. Deshalb ist der Schulverein so wichtig. Falls Sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie bitte ein.

    Mit 5 Euro pro Monat schaffen Sie die Grundlage für noch mehr Fairness, Gemeinschaft und Leistungsorientierung. (BEITRITTSFORMULAR UND FLYER finden Sie im Anhang)

    Beteiligen Sie sich zusätzlich gern an den Entscheidungen, über die Verwendung des Mittel. Machen Sie im Schulverein gern aktiv mit!

 

Mit herzlichen Grüßen

Alexander Rebers, Schulleiter

Wir geben einander Sicherheit – Eltern-Medien-Workshop – Smartphones sicher einstellen

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Am Donnerstag, 26. September, um 19 Uhr im Begegnungsraum R0.06 findet der Eltern-Medien-Workshop statt.

Unter dem Motto „Smartphones sicher einstellen“ werden verschiedene Möglichkeiten vorgestellt, wie technischer Kinder- und Jugendschutz gelingen kann. Sie haben die Möglichkeit vor Ort Fragen zu stellen, sich mit anderen Eltern auszutauschen und auch direkt an Ihrem bzw. den Geräten Ihrer Kinder Einstellungen umzusetzen.

Wir freuen uns auf zahlreiches Erscheinen.

Übrigens: Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf digitale Endgeräte (z.B. Handys oder Smartwatches) in die Schule nur mitbringen, falls die Sorgeberechtigen schriftlich bestätigt haben, in den Geräten die Einstellungen für den Kinder- und Jugendschutz vorgenommen zu haben.

 

Regelung für digitale Endgeräte an der Stadtteilschule Bergstedt

Bestätigung der Schutzeinstellungen durch Sorgeberechtigte

Kinder dürfen nur Handys mit aktiven Kinder- und Jugendschutzeinstellungen mitbringen

„Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in die Schule und auf schulische Veranstaltungen digitale Endgeräte nur mitbringen, wenn die Sorgeberechtigten der Schule vorher schriftlich bestätigt haben, dass die Geräte gegen den Zugriff auf kinder- und jugendgefährdende Inhalte gesichert wurden.“
(s. Zusammenleben, Hausordnung, Handyregelungen, Elternbroschüre – Stadtteilschule Bergstedt (hamburg.de) )

Formular Elternbestätigung zu Schutzeinstellungen für Kinder

 

Austausch zwischen Winnipeg und Bergstedt

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Austausch zwischen der Louis Riel School Division in Winnipeg/Kanada und der Stadtteilschule Bergstedt

 

Berlin 2024

 

Bei den großen Gerichten Hamburgs

 

Am Freitag, dem 14. Juni, hieß es “farewell” für die kanadische Schülergruppe aus Winnipeg. Drei erlebnisreiche Wochen lagen hinter den Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgängen 10 und 11 und ihren Austauschpartnerinnen und -partnern.

Im Oktober 2024 wird man sich wiedersehen, wenn die Bergstedter nach Winnipeg reisen!

 

Andrea Dubrow

„Handyregelung“ – Entscheidung der Schiedsstelle

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Die Schiedsstelle* wurde von einer Lehrerin und von einer Mutter angerufen. Beanstandet wurde der Umgang mit Handys in der Schule. Der Umgang sei dem Lernen nicht förderlich und er gefährde Kinder. Der Umgang widerspreche damit unserem Übereinkommen zum Zusammenleben, unserer Hausordnung StSBergstedtÜbereinkommenHausordnung2019.

 

Die Schiedsstelle hat dazu Entscheidungen getroffen SchiedsstelleRegelungDigitaleEndgeräte240508. Die Schulkonferenz hat die Entscheidungen bestätigt.

 

[Auszüge aus der Entscheidung der Schiedsstelle]:

 

„Daraus ergibt sich für die Schülerschaft der Jahrgänge 5 bis 7: Digitale Endgeräte dürfen in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen nur genutzt werden, wenn das im Einzelfall durch ein Mitglied des Kollegiums gestattet wurde.“*

„Daraus ergibt sich für die Schülerschaft der Jahrgänge 8 bis 13: Die Nutzung digitaler Endgeräte ist nicht generell – bei Bedarf wohl aber im Einzelfall – eingeschränkt.“

„Daraus ergibt sich: Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in die Schule und auf schulische Veranstaltungen digitale Endgeräte nur mitbringen, wenn die Sorgeberechtigten der Schule vorher schriftlich bestätigt haben, dass die Geräte gegen den Zugriff auf kinder- und jugendgefährdende Inhalte gesichert wurden.“**

 

Erklärungen:

  • „Schulische Veranstaltungen“ sind z.B. auch Ausflüge und Klassenreisen. Es sind Veranstaltungen, bei denen die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt.
    Wenn Eltern z.B. ein Sommerfest für die Klasse veranstalten und sogar Lehrer/innen einladen, handelt es sich nicht um eine schulische Veranstaltung.
  • Ein Handy ist ein digitales Endgeräte. Weitere digitale Endgeräte sind z.B. Tablet, PC, Smartwatch, VR-Brille und WLAN-fähige Digitalkamera. Sie verarbeiten Daten digital und sie können mit dem Internet verbunden werden.

 

Darüber hinaus hat die Schiedsstelle Handlungsempfehlungen an die Schulgemeinschaft gegeben.

 

*Am 24. Juni werden die Jahrgänge 5, 6 und 7 am Vormittag zu Vollversammlungen einberufen. Ab dem 25. Juni 2024 wird die Regelung umgesetzt.

**Den Eltern soll für die Umsetzung der Regelung Zeit gegeben werden. Das Verbot ungesicherter Geräte in Kinderhänden in der Schule tritt ab August 2024 in Kraft.

 

Alexander Rebers, Juni 2024