Schulbeginn am 5. Januar 2022

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

Ihnen und euch allen wünsche ich ein frohes neues Jahr!

Am 5. Januar beginnt die Schule wieder.

  • Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag werden alle Schülerinnen und Schüler getestet. Die bisherige Maskenpflicht gilt weiterhin.
  • Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Corona-Infektionen im Umfeld und zur Wiederkehr in die Schule hat die Behörde noch einmal verschickt. Das Dokument ist währende der nächsten Tage HIER zu finden.
  • Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer steht im gültigen Hygieneplan:

Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb von zehn Tagen nach Einreise nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis gemäß § 23 Eindämmungsverordnung vorlegen. Dies kann gemäß Kap. 1.2

  • ein Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO sein, der bei einem zugelassenen Testzentrum durchgeführt und durch ein negatives Ergebnis bestätig wurde, das nicht älter als 24 Stunden ist oder
  • ein negatives PCR Test-Ergebnis sein, das § 10 d HmbSARS-​CoV-​2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter als 48 Stunden ist.

Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen. Hat eine Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler oder andere Personen aus dem schulischen Umfeld diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause zu schicken und bis zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Präsenzunterricht auszuschließen.“

Im vergangenen Jahr gab es viele gute menschliche Begegnungen zwischen uns und es gab sehr viele erfreuliche Entwicklungen bei einzelnen Personen aber auch in der Schule insgesamt.

Ich freue mich auf das neue Jahr mit Ihnen und mit euch!

Alexander Rebers, Schulleiter“

Aktuelle Corona-Infos

Schulunterricht in der Sporthalle  (18. November 2021)

Ergänzend zum Musterhygieneplan gelten für den Schulunterricht in der Sporthalle folgende Regeln:

  1. Die Sporthalle darf nur mit Maske betreten werden.
  2. In der Umkleidekabine muss Maske getragen werden.
  3. Die Geräteräume dürfen nur mit Maske betreten werden.
  4. Eine Hallenquerung darf nur mit Maske erfolgen.
  5. Jede Lehrkraft entscheidet im Rahmen von Corona-Vorsichtsmaßnahmen individuell über eine Anpassung der sportlichen Inhalte.
  6. Schüler:innen und Leher:innen dürfen, wenn sie es wollen, beim Sporttreiben eine Maske tragen. Schüler:innen unter 18 Jahren, die beim Sporttreiben eine Maske tragen möchten, beraten sich dazu vorher bitte mit ihren Eltern.
  7. Auf der Bank sitzende Personen müssen eine Maske tragen.
  8. Ausnahme zu 7: Wenn eine Person nach einer körperlichen Belastung noch einen erhöhten Sauerstoffbedarf hat und wenn diese Person gleichzeitig einen Mindestabstand von 1,5 Metern wahrt, darf sie ohne Maske auf der Bank sitzen.

 

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch für die anstehenden Herbstferien möchten wir Sie auf die bestehenden Regelungen nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland hinweisen.

Das Schreiben Urlaubsrückkehrer_Herbstferien 2021 muss bitte von jeder Schülerin und von jedem Schüler nach den Hebstferien in der ersten Unterrichtsstunde ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben bei der unterrichtenden Lehrkraft abgegeben werden.

Urlaubsrückkehrer_Herbstferien 2021

 

Weiterlesen „Aktuelle Corona-Infos“

Infos zum Schulstart 2021

Liebe, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

hier finden Sie die geänderten Reiserückkehrer-Formulare nach der Rückkehr von Reisen aus dem Ausland. Mit Stand August 2021 gelten folgende gesetzliche Vorgaben: Urlaubsrückkehrer_Sommerferien 2021

Schreiben „Reiserückkehrer“ in folgenden Sprachen: FarsiArabisch Türkisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Französisch, Englisch

 

Liebe Schülerin, lieber Schüler,
am Donnerstag, 5. August, beginnt für dich das neue Schuljahr. Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Freude!
Bitte denke daran, schon gleich für den ersten Tag das ausgefüllte Formular mitzubringen.

Maskenpflicht gibt es im Gebäude. Draußen besteht die Maskenpflicht nur, wenn du anderen Schülern nahe kommst.
Mit diesem Link  kommst du zum Brief des Schulsenators, den er an Eltern und Lehrer geschickt hatte. Darin steht auch etwas zu Testungen und zum Lüften.
Außerdem ist eine Grafik verlinkt „Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in weiterführenden Schulen„. Sieh sie dir gern an.

In den vergangenen beiden Jahren haben Lehrer, Eltern und Schüler die Schule gut vorangebracht. Das gilt insbesondere für die Digitalisierung. Wir wollen jetzt die Schule noch besser machen.

Gern möchte ich mit vielen Schülern, mit Eltern und Lehrern unsere gute Schule noch besser machen. Ich lade dich herzlich ein, dabei mitzumachen. Wenn du z.B. Klassensprecherin oder Klassensprecher wirst, bist du automatisch im Schülerrat und kannst auch dort viel erreichen.
Ich freue mich auf das neue Schuljahr mit dir und wünsche uns allen einen guten Start!

Alexander Rebers

 

„Liebe Eltern,
am Donnerstag, 5. August, beginnt der Unterricht der Jahrgänge 6 bis 13. Am Montag, 9. August, werden die Fünftklässlerinnen und Fünftklässler eingeschult.

Senator Rabe hat Ihnen einen Brief geschrieben [Link] und die Behörde stellt Ihnen eine Informationsgrafik zur Verfügung [Link].
Der Landesschulrat formulierte Ende Juli 2021 zur Präsenzpflicht:

„Die Präsenzpflicht bleibt bis zu den Herbstferien aufgehoben. Damit wollen wir auf Familien mit

Kindern oder engen Angehörigen, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden,

Rücksicht nehmen. Gleichwohl gilt die Schulpflicht ohne Einschränkung, d.h. Schülerinnen und

Schüler müssen sich an den für sie von der Schule entwickelten Angeboten beteiligen. Diese

Angebote werden von den Schulen entsprechend ihrer personellen Ressourcen zur Verfügung

gestellt (siehe Kap. 1 MCH). Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen, können

nicht den gleichen Anspruch auf Unterrichtsqualität geltend machen wie Schülerinnen und

Schüler im Präsenzunterricht. Für die Anfertigung von Klausuren, Klassenarbeiten und die

Durchführung von Prüfungen kann die Schule die persönliche Anwesenheit von Schülerinnen

und Schülern anordnen.“

Für die Elternversammlung, die am Mittwoch, 8. September, um 19 Uhr beginnt, möchte ich Sie alle herzlich einladen. Die Elternvertreter der Klassen wählen auf der Elternversammlung den Elternrat. Jedes Elternteil darf sich in den Elternrat wählen lassen. Man muss dafür übrigens nicht unbedingt Elternvertreter in einer Klasse sein.

Der Elternrat der Schule gestaltet die Schule sehr stark mit. Auch deshalb sagen so viele Menschen, dass die Stadtteilschule Bergstedt ihre Schüler gut voranbringt. Wir machen das gemeinsam.

In den vergangenen beiden Schuljahren haben Schüler und Lehrer sehr viel dazugelernt.  Die Digitalisierung ist gut vorangekommen. Auch sie ermöglicht uns, das Angebot der Schule noch besser, noch passender für jede Schülerin und jeden Schüler zu machen. Dafür werden Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam entwickeln und gemeinsam handeln. Machen Sie mit!

Ich freue mich auf das neue Schuljahr mit den Kolleginnen und Kollegen, den Schülerinnen und Schülern und mit Ihnen!

Alexander Rebers

 

Testbescheinigung
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen die Erziehungsberechtigten eine formlose Erklärung abgeben, dass die Testbescheinigung gewünscht wird.
Die Bestätigung des Tests durch eine Lehrkraft muss vorher mit dieser abgesprochen werden. Es besteht kein Recht auf die Bescheinigung.

Bergstedter Schulnachrichten

Die dritte Folge der Bergstedter Schulnachrichten

Die zweite Folge der Bergstedter Schulnachrichten.

Die erste Folge der Bergstedter Schulnachrichten ist online.

Öffnung der Schulen ab 31. Mai 2021

Ab dem 31. Mai 2021 öffnen die Schulen für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen. Es dürfen alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in die Schule kommen. Die Präsenzpflicht bleibt bis zum 23. Juni 2021 ausgesetzt. Schulfahrten sind bis zum 23. Juni 2021 verboten.

Hybridunterricht für alle Jahrgänge nach den Maiferien

Liebe Schülerin, lieber Schüler, liebe Eltern,
am Montag, 17. Mai, geht es für alle Jahrgänge mit dem Hybridunterricht weiter. Es sind aber nie alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig in der Schule.

Gruppe Blau kommt ab Montag, 17. Mai, in den Präsenzunterricht.
Gruppe Grün kommt ab Donnerstag, 20. Mai, in den Präsenzunterricht.

Für die Präsenzphasen besteht eine Test- und Maskenpflicht (medizinischer Mundnasenschutz) für Schülerinnen und Schüler.

Folgender Vordruck muss von allen Schülerinnen und Schülern am ersten Schultag, an dem sie anwesend sind, vorgelegt werden. Urlaubsrückkehrer.
Die Präsenzpflicht ist bis zum 4. Juni 2021 ausgesetzt.

Ich freue mich darauf, dich bald wiederzusehen.

Mit herzlichem Gruß

Alexander Rebers

 

Abitur in Bergstedt

„Englisch-Abitur in Bergstedt – Hygiene, Herz und Leistungsbereitschaft“

Das Abitur findet wie jedes Jahr statt. Dieses Jahr allerdings mit mehr Abstand und in größeren Räumlichkeiten unter Einhaltung des Hygienekonzeptes.

Hybrid- und Distanzunterricht

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

für die Jahrgänge 5 bis 8, 11 und 12 wird der Unterricht ab dem 15. März als Distanzunterricht fortgesetzt.

Der Unterricht in den Jahrgängen 9, 10 und 13 wird als Hybridunterricht fortgesetzt. Am 15. und 16. März kommen die blauen Halbgruppen für Präsenzphasen gemäß Stundenplan in die Schule. Die grünen Halbgruppen starten am 17. März (s. Plan im Anhang). Die Einteilung in grüne und blaue Halbgruppen liegt in der Hand der KlassenlehrerInnen bzw. TutorInnen.

Im Distanzunterricht der Jahrgänge 5 bis 8, 11 und 12 kann es zu Veränderungen kommen, weil Lehrerinnen und Lehrer den Wechsel von oder zu Präsenzphasen in den anderen Jahrgängen zusätzlich bewältigen müssen.

Es gilt ab dem 15. März ein neuer Musterhygieneplan. *

Mit herzlichen Grüßen

Alexander Rebers
(Schulleiter)

*„Die Aufhebung der Präsenzpflicht wird für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie der Schulen der Erwachsenenbildung zunächst bis zum 01.04.2021 verlängert. […]

Für die Anfertigung von Klausuren und die Durchführung von Prüfungshandlungen kann die Schule die persönliche Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern anordnen.

[… Ab dem 22. März 2021:] Alle Schülerinnen und Schüler im Hybridunterricht sollen einmal in der Woche die Möglichkeit erhalten, sich mittels eines Schnelltests für Laien zu testen. Die Teilnahme ist freiwillig.

[…] Alle Personen müssen an den Schulen bis auf Weiteres eine medizinische Maske tragen („Maskenpflicht“).“
Einfache Stoffmasken sind nicht mehr erlaubt.

Regelungen für Reiserückkehrer