Aktuelle Corona-Infos

Schulunterricht in der Sporthalle  (18. November 2021)

Ergänzend zum Musterhygieneplan gelten für den Schulunterricht in der Sporthalle folgende Regeln:

  1. Die Sporthalle darf nur mit Maske betreten werden.
  2. In der Umkleidekabine muss Maske getragen werden.
  3. Die Geräteräume dürfen nur mit Maske betreten werden.
  4. Eine Hallenquerung darf nur mit Maske erfolgen.
  5. Jede Lehrkraft entscheidet im Rahmen von Corona-Vorsichtsmaßnahmen individuell über eine Anpassung der sportlichen Inhalte.
  6. Schüler:innen und Leher:innen dürfen, wenn sie es wollen, beim Sporttreiben eine Maske tragen. Schüler:innen unter 18 Jahren, die beim Sporttreiben eine Maske tragen möchten, beraten sich dazu vorher bitte mit ihren Eltern.
  7. Auf der Bank sitzende Personen müssen eine Maske tragen.
  8. Ausnahme zu 7: Wenn eine Person nach einer körperlichen Belastung noch einen erhöhten Sauerstoffbedarf hat und wenn diese Person gleichzeitig einen Mindestabstand von 1,5 Metern wahrt, darf sie ohne Maske auf der Bank sitzen.

 

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch für die anstehenden Herbstferien möchten wir Sie auf die bestehenden Regelungen nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland hinweisen.

Das Schreiben Urlaubsrückkehrer_Herbstferien 2021 muss bitte von jeder Schülerin und von jedem Schüler nach den Hebstferien in der ersten Unterrichtsstunde ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben bei der unterrichtenden Lehrkraft abgegeben werden.

Urlaubsrückkehrer_Herbstferien 2021

 

 

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

auch für die anstehenden Sommerferien möchten wir Sie auf die bestehenden Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland hinweisen. Mit Stand Juni 2021 gelten folgende gesetzliche Vorgaben: Urlaubsrückkehrer_Sommerferien2021

Die zweite Seite des Schreibens muss bitte von jeder Schülerin und von jedem Schüler nach den Sommerferien in der ersten Unterrichtsstunde ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben bei der unterrichtenden Lehrkraft abgegeben werden.
Bitte Für diejenigen, die den Vordruck nicht ausdrucken können, liegen nach den Ferien Blankoexemplare in beiden Schulbüros bereit. In diesem Fall schreiben die Eltern eine Mitteilung in das Hausaufgabenheft, dass ihr Kind die Kriterien der Rückkehr in den Schulbetrieb erfüllt. Den Vordruck bringt das Kind dann am nächsten Schultag (am zweiten Unterrichtstag nach den Sommerferien) unterschrieben mit.

 

Hybridunterricht nach den Maiferien (7.Mai 2021)

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
sofern die günstige Entwicklung der Gesundheit in Hamburg anhält, werden alle Klassen nach den Maiferien in den Hybridunterricht kommen können. Das heißt, es ist immer eine Hälfte einer Klasse in der Schule. Die andere Hälfte arbeitet zu Hause.

Bis spätestens Sonntag, 16. Mai, 18 Uhr werden wir hier auf der Homepage darüber informieren, ob wir wirklich mit allen Klassen mit dem Hybridunterricht starten können.

Mit herzlichen Grüßen, hoffentlich bis bald

Alexander Rebers, Schulleiter

Aussetzung der Präsenzpflicht
Die Aufhebung der Präsenzpflicht an den allgemeinbildenden Schulen wird bis zum 30. April 2021 verlängert.

Schnelltestpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem 06. April 2021

Eltern-Info-Anschreiben April 2021
Muster-Corona-Hygieneplan mit Testpflicht

 

 

 

zur Lage – 8. Januar 2021

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,

nach den Entscheidungen der Ministerpräsidenten der Bundesländer und der Bundeskanzlerin aus dieser Woche, liegen der Schule bis zur Stunde (Freitag, 8. Januar, 11.15 Uhr) keine weiteren Informationen aus der Schulbehörde vor.

Die Schule plant:

  1. Möglichst bald und bis zur ersten Klausur Präsenzunterricht in Jahrgang 13. Danach möglichst viele Präsenzanteile für die Abitur-Prüflinge in ihren Prüfungsfächern.
  2. Möglichst bald Präsenzanteile in den Prüfungsfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) in Jahrgang 10.
  3. Präsenzanteile für Schülerinnen und Schüler, die ohne Präsenzanteile den Anschluss verlieren könnten.

zu 1.: Von Seiten der Behörde sind im gesamten Jahr 2020 die Weichen in Richtung „Abitur (fast) wie immer“ gestellt worden. Ein anderes Gleis wurde nicht eingerichtet. Bis zu den Märzferien läuft das zweite Halbjahr in Jahrgang 13. Es heißt 4. Semester. Bis zu den Märzferien müssen in Jahrgang 13 in 70 Kursen Leistungsnachweise von allen SchülerInnen erbracht werden. In der Regel sind das Klausuren, denn Klausurersatzleistungen können Schüler in der knappen Zeit nur in Einzelfällen erstellen. Präsenzunterricht bietet die besten Voraussetzungen für gute Ergebnisse. Bis zu den Klausuren – die ersten werden schon zu Beginn des Februars geschrieben – wollen wir den Schülern aus Jahrgang 13 möglichst viel Präsenzunterricht anbieten.

zu 2.: In Jahrgang 10 werden am Ende des Schuljahres von den Zeugniskonferenzen die Noten der Abschlusszeugnisse festgelegt. Damit werden Weichen für weitere Anschlüsse gestellt.
Die Ergebnisse der Abschlussprüfungen gehen in die Noten der Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch ein. Die Ergebnisse werden in den Zeugnissen nicht extra ausgewiesen. Wir richten in Jahrgang 10 sobald wie möglich Präsenzanteile in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch ein, damit wir im Endspurt niemanden verlieren und wir einander hilfreich zur Seite stehen können.

zu 3.: Für alle Familien ist die Situation des Fernunterrichts eine besondere Herausforderung. In den meisten Familien wird die Herausforderung bewältigt. Es gibt aber auch Schülerinnen und Schüler, deren häusliches Umfeld nicht unterstützend ist – oder sogar gefährdend. Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer aller Jahrgänge sind im Gespräch mit den Abteilungsleitungen und der Beratungsabteilung. Die Schule lädt von sich aus einige Schülerinnen und Schüler gezielt ein, in die Schule zu kommen – meist nur für ein oder zwei Stunden am Tag. Hier haben sie einen geheizten Raum, einen Schreibtisch und einen Menschen, der freundlich mit ihnen umgeht und sie in regelmäßiges Arbeiten bringt.

Ich möchte mich bei euch und Ihnen allen herzlich bedanken: Weil die Betreuung zu Hause und der Fernunterricht* zu Hause so gut umgesetzt wird, können wir denen, die jetzt dringend kommen müssen, hygienisch akzeptable Angebote machen. Nur durch euren und Ihren Einsatz zu Hause genügen die Räume hier in der Schule und genügen die Personen, die nicht direkt und nicht voll in den Fernunterricht eingebunden sind, für die Betreuung. Ich danke für dieses solidarische Handeln!

Wir halten als Schulgemeinschaft zusammen und lassen niemanden auf der Strecke.

Vor Weihnachten hatte ich Ideen zum Hybridunterricht in den Raum gestellt und um Rückmeldungen gebeten. Ich danke für die vielen positiven und die kritischen Anmerkungen. Sie sind alle hilfreich und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir gute Lösungen haben werden, sobald es für alle mit Präsenzunterricht weitergehen kann.

Mit herzlichen Grüßen

Alexander Rebers, Schulleiter

*Mir ist bekannt, dass nicht alles gut läuft – viele Beteiligte arbeiten an weiteren Verbesserungen.

 

(8. Januar 2021)
Beratungsangebote

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
der Beratungsdienst unserer Schule möchte euch und Sie darüber informieren, dass die bisherigen Beratungsangebote auch in der kommenden Zeit des Fernunterrichts weiter aufrecht erhalten bleiben und  jederzeit für eure und Ihre Anliegen zur Verfügung steht.
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

5. Janaur 2021
Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern,

am 29. Dezember 2020 schrieb der Landesschulrat:
„Um […] den Kolleginnen und Kollegen in Schule, den Eltern und den Schülerinnen und Schülern Planungssicherheit zu geben, hat der Senat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, die Regelung der ersten Januarwoche auch auf die zweite Schulwoche vom 11. bis 15. Januar auszudehnen. Wir verbinden dies mit einem Appell an die Eltern, Kinder und Jugendliche nach Möglichkeit zu Hause zu behalten.

Auch für die letzten beiden Januarwochen im neuen Jahr ist es derzeit wenig wahrscheinlich, dass ein vollwertiger Präsenzunterricht in allen Jahrgangsstufen möglich sein wird. Zurzeit gehen wir davon aus, dass in den letzten beiden Januarwochen je nach Jahrgangsstufe entweder ein Distanzunterricht mit Notbetreuung oder ein Wechsel aus Distanz- und Präsenzunterricht statt-finden wird. Die endgültige Entscheidung darüber wird der Senat nach Abstimmung mit den anderen Bundesländern sowie unter Berücksichtigung der Infektionslage erst Anfang Januar treffen.“

Am Montag, 4. Januar 2021, treffen sich die Bildungsminister der Bundesländer und loten aus, ob sie einen einheitlichen Rahmen für schulischen Unterricht schaffen wollen und können. Am 5. Januar treffen sich die Ministerpräsidenten und Bürgermeister der Bundesländer. Am Freitag, 8. Januar, gibt es vielleicht schon neue Vorgaben der Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg.

Die Schulleitung wird danach Maßnahmen für die Stadtteilschule Bergstedt in die Wege leiten.

Ausblick auf das Aktuelle Schuljahr 2021

Mit herzlichem Gruß

Alexander Rebers

 

Fernunterricht vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 (14.12.2020)
Nähere Informationen finden Sie in dem folgenden Schreiben Fernunterricht Dezember 20 Januar 21 Stadtteilschule Bergstedt

Erfreuliche Testresultate, erfreuliche Folge: Präsenzunterricht in Jahrgang 8 (17.11.2020)

Die Lage in Jahrgang 8 hat sich nach Auskunft des Gesundheitsamtes entspannt. Ab Mittwoch, 18.11.20, läuft der Unterricht in allen Klassen des Jahrgangs wieder als Präsenzunterricht.
Alexander Rebers, Schulleiter

Das Gesundheitsamt ordnet Testungen für Jahrgang 12 an (17.11.2020)

Am Donnerstag, 19.11.20, werden im Auftrag des Gesundheitsamtes Schüler/innen und Lehrer/innen aus Jahrgang 12 und 13 getestet. Die Beschulung in Jahrgang 12 findet vom 16. bis 20. November in Form des digital unterstützten Distanzunterrichtes statt.
Alexander Rebers, Schulleiter

 

Corona in Jahrgang 8 (13.11.2020)

Ein Schüler aus Jahrgang 8 wurde in der zweiten Novemberwoche 2020 positiv auf Corona getestet. Am Dienstag, 10. November, war er noch in der Schule und könnte schon ansteckend gewesen sein.

Die Schule unterstützt das Gesundheitsamt bei der Verfolgung der Kontakte. Zu vier 8. Klassen gab es Kontakte. Das Gesundheitsamt klärt die Situation. Bis Montag wird die Schule mehr erfahren.

Die Schulleitung hat für die vier 8. Klassen vorsichtshalber Fernbeschulung für den 16. November angeordnet. Hier wird der Umgang mit der neuen Kommunikationsplattform IServ geübt. Die betroffenen Klassen wurden direkt informiert.

Alexander Rebers, Schulleiter

 

+++ Über den folgenden Link erhalten Sie aktuelle Informationen der Schulbehörde Hamburg. BSB Hamburg +++

+++ Umgang mit Erkältungssymptomen (verschiedene Sprachen)+++

— Masken im Unterricht ab Montag, 2. November 2020 —

Aus einem Brief des Senators an die Schulleitung vom 30.10.20:

Ab Montag, den 2. November 2020, wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) auch auf den Unterricht und die Ganztagsangebote ab Klasse 5 erweitert. Damit wird das an den Schulen ohnehin geringe Risiko einer Krankheitsübertragung noch einmal deutlich verringert.

Gerade für jüngere Schülerinnen und Schüler ist diese erweiterte Maskenpflicht zugleich eine Belastung. Das gilt umso mehr, weil die meisten Schulen bis weit in den Nachmittag Unterricht und Betreuung anbieten. Um die Belastung aller Beteiligten zu verringern, dürfen Schülerinnen und Schüler sowie Schulbeschäftigte künftig in den Pausen außerhalb des Schulgebäudes ihre MNB absetzen, auch wenn die Schülerinnen und Schüler untereinander dort nicht immer den Mindestabstand einhalten können. Voraussetzung dafür ist, dass die Schülerinnen und Schüler in den Pausen weiterhin nach Jahrgangsstufen (bzw. so genannte Kohorten) getrennt sind und insbesondere die Schulbeschäftigten darauf achten, dass sie selbst den Mindestabstand gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie anderen Schulbeschäftigten einhalten.

Weitere Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport-, Theater- und Musikunterricht, wo die MNB abgenommen werden darf, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern in geschlossenen Räumen bzw. ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien eingehalten werden kann. Überdies können die Schülerinnen und Schülern in allen Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dann die MNB abnehmen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Zudem ist es weiterhin zulässig, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht und in den Pausen für kurze Zeit ihre MNB absetzen, um etwas zu essen oder zu trinken.“

siehe auch Newsletter der Schulbehörde vom 30.10.20 – https://www.bsb-hamburg.de/newsletter.html