Am 17.02.22 stürmt es noch, Wege und Böden sind weich, manche Wege sind nicht sicher passierbar, Äste oder Bäume können stürzen.
Der Landesschulrat schreibt:
„[…] die Eltern/Sorgeberechtigten [können] in einer solchen Situation selbst entscheiden, das eigene Kind vom Schulbesuch abzumelden, wenn sie eine akute individuelle Gefährdungslage für den Schulweg oder den Schulbesuch sehen. Hieraus entsteht für die Eltern die Verpflichtung, der Schule das entschuldigte Fernbleiben mitzuteilen. Die Schulen müssen in jedem Fall darüber informiert werden, warum ein Kind nicht zur Schule kommt und ob sich ein Kind in schulischer oder familiärer Verantwortung befindet.“
Der Unterricht findet am 18.02.22 aus Sicht der Schule regulär statt.