Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft,
Ihnen und euch allen wünsche ich ein frohes neues Jahr!
Am 5. Januar beginnt die Schule wieder.
- Am Mittwoch, Donnerstag und Freitag werden alle Schülerinnen und Schüler getestet. Die bisherige Maskenpflicht gilt weiterhin.
- Die wichtigsten Regeln im Umgang mit Corona-Infektionen im Umfeld und zur Wiederkehr in die Schule hat die Behörde noch einmal verschickt. Das Dokument ist währende der nächsten Tage HIER zu finden.
- Für Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer steht im gültigen Hygieneplan:
„Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer
Personen, die aus dem Ausland zurückkehren, dürfen innerhalb von zehn Tagen nach Einreise nur dann das Schulgelände betreten oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen negativen Testnachweis gemäß § 23 Eindämmungsverordnung vorlegen. Dies kann gemäß Kap. 1.2
- ein Antigen-Schnelltest gemäß § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO sein, der bei einem zugelassenen Testzentrum durchgeführt und durch ein negatives Ergebnis bestätig wurde, das nicht älter als 24 Stunden ist oder
- ein negatives PCR Test-Ergebnis sein, das § 10 d HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO entspricht und nicht älter als 48 Stunden ist.
Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren und auch nach Rückkehr von Verwandtenbesuchen. Hat eine Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler oder andere Personen aus dem schulischen Umfeld diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause zu schicken und bis zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Präsenzunterricht auszuschließen.“
Im vergangenen Jahr gab es viele gute menschliche Begegnungen zwischen uns und es gab sehr viele erfreuliche Entwicklungen bei einzelnen Personen aber auch in der Schule insgesamt.
Ich freue mich auf das neue Jahr mit Ihnen und mit euch!
Alexander Rebers, Schulleiter“