Kinder dürfen nur Handys mit aktiven Kinder- und Jugendschutzeinstellungen mitbringen

„Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in die Schule und auf schulische Veranstaltungen digitale Endgeräte nur mitbringen, wenn die Sorgeberechtigten der Schule vorher schriftlich bestätigt haben, dass die Geräte gegen den Zugriff auf kinder- und jugendgefährdende Inhalte gesichert wurden.“
(s. Zusammenleben, Hausordnung, Handyregelungen, Elternbroschüre – Stadtteilschule Bergstedt (hamburg.de) )

Formular Elternbestätigung zu Schutzeinstellungen für Kinder