„Handyregelung“ – Entscheidung der Schiedsstelle

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Die Schiedsstelle* wurde von einer Lehrerin und von einer Mutter angerufen. Beanstandet wurde der Umgang mit Handys in der Schule. Der Umgang sei dem Lernen nicht förderlich und er gefährde Kinder. Der Umgang widerspreche damit unserem Übereinkommen zum Zusammenleben, unserer Hausordnung StSBergstedtÜbereinkommenHausordnung2019.

 

Die Schiedsstelle hat dazu Entscheidungen getroffen SchiedsstelleRegelungDigitaleEndgeräte240508. Die Schulkonferenz hat die Entscheidungen bestätigt.

 

[Auszüge aus der Entscheidung der Schiedsstelle]:

 

„Daraus ergibt sich für die Schülerschaft der Jahrgänge 5 bis 7: Digitale Endgeräte dürfen in der Schule und auf schulischen Veranstaltungen nur genutzt werden, wenn das im Einzelfall durch ein Mitglied des Kollegiums gestattet wurde.“*

„Daraus ergibt sich für die Schülerschaft der Jahrgänge 8 bis 13: Die Nutzung digitaler Endgeräte ist nicht generell – bei Bedarf wohl aber im Einzelfall – eingeschränkt.“

„Daraus ergibt sich: Schülerinnen und Schüler, die das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in die Schule und auf schulische Veranstaltungen digitale Endgeräte nur mitbringen, wenn die Sorgeberechtigten der Schule vorher schriftlich bestätigt haben, dass die Geräte gegen den Zugriff auf kinder- und jugendgefährdende Inhalte gesichert wurden.“**

 

Erklärungen:

  • „Schulische Veranstaltungen“ sind z.B. auch Ausflüge und Klassenreisen. Es sind Veranstaltungen, bei denen die Aufsichtspflicht bei der Schule liegt.
    Wenn Eltern z.B. ein Sommerfest für die Klasse veranstalten und sogar Lehrer/innen einladen, handelt es sich nicht um eine schulische Veranstaltung.
  • Ein Handy ist ein digitales Endgeräte. Weitere digitale Endgeräte sind z.B. Tablet, PC, Smartwatch, VR-Brille und WLAN-fähige Digitalkamera. Sie verarbeiten Daten digital und sie können mit dem Internet verbunden werden.

 

Darüber hinaus hat die Schiedsstelle Handlungsempfehlungen an die Schulgemeinschaft gegeben.

 

*Am 24. Juni werden die Jahrgänge 5, 6 und 7 am Vormittag zu Vollversammlungen einberufen. Ab dem 25. Juni 2024 wird die Regelung umgesetzt.

**Den Eltern soll für die Umsetzung der Regelung Zeit gegeben werden. Das Verbot ungesicherter Geräte in Kinderhänden in der Schule tritt ab August 2024 in Kraft.

 

Alexander Rebers, Juni 2024