Infos zum Schulstart 2021

Liebe, liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

hier finden Sie die geänderten Reiserückkehrer-Formulare nach der Rückkehr von Reisen aus dem Ausland. Mit Stand August 2021 gelten folgende gesetzliche Vorgaben: Urlaubsrückkehrer_Sommerferien 2021

Schreiben „Reiserückkehrer“ in folgenden Sprachen: FarsiArabisch Türkisch, Spanisch, Russisch, Polnisch, Französisch, Englisch

 

Liebe Schülerin, lieber Schüler,
am Donnerstag, 5. August, beginnt für dich das neue Schuljahr. Ich wünsche dir viel Erfolg und viel Freude!
Bitte denke daran, schon gleich für den ersten Tag das ausgefüllte Formular mitzubringen.

Maskenpflicht gibt es im Gebäude. Draußen besteht die Maskenpflicht nur, wenn du anderen Schülern nahe kommst.
Mit diesem Link  kommst du zum Brief des Schulsenators, den er an Eltern und Lehrer geschickt hatte. Darin steht auch etwas zu Testungen und zum Lüften.
Außerdem ist eine Grafik verlinkt „Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in weiterführenden Schulen„. Sieh sie dir gern an.

In den vergangenen beiden Jahren haben Lehrer, Eltern und Schüler die Schule gut vorangebracht. Das gilt insbesondere für die Digitalisierung. Wir wollen jetzt die Schule noch besser machen.

Gern möchte ich mit vielen Schülern, mit Eltern und Lehrern unsere gute Schule noch besser machen. Ich lade dich herzlich ein, dabei mitzumachen. Wenn du z.B. Klassensprecherin oder Klassensprecher wirst, bist du automatisch im Schülerrat und kannst auch dort viel erreichen.
Ich freue mich auf das neue Schuljahr mit dir und wünsche uns allen einen guten Start!

Alexander Rebers

 

„Liebe Eltern,
am Donnerstag, 5. August, beginnt der Unterricht der Jahrgänge 6 bis 13. Am Montag, 9. August, werden die Fünftklässlerinnen und Fünftklässler eingeschult.

Senator Rabe hat Ihnen einen Brief geschrieben [Link] und die Behörde stellt Ihnen eine Informationsgrafik zur Verfügung [Link].
Der Landesschulrat formulierte Ende Juli 2021 zur Präsenzpflicht:

„Die Präsenzpflicht bleibt bis zu den Herbstferien aufgehoben. Damit wollen wir auf Familien mit

Kindern oder engen Angehörigen, die unter Vorerkrankungen mit besonderer Risikolage leiden,

Rücksicht nehmen. Gleichwohl gilt die Schulpflicht ohne Einschränkung, d.h. Schülerinnen und

Schüler müssen sich an den für sie von der Schule entwickelten Angeboten beteiligen. Diese

Angebote werden von den Schulen entsprechend ihrer personellen Ressourcen zur Verfügung

gestellt (siehe Kap. 1 MCH). Schülerinnen und Schüler, die die Schule nicht besuchen, können

nicht den gleichen Anspruch auf Unterrichtsqualität geltend machen wie Schülerinnen und

Schüler im Präsenzunterricht. Für die Anfertigung von Klausuren, Klassenarbeiten und die

Durchführung von Prüfungen kann die Schule die persönliche Anwesenheit von Schülerinnen

und Schülern anordnen.“

Für die Elternversammlung, die am Mittwoch, 8. September, um 19 Uhr beginnt, möchte ich Sie alle herzlich einladen. Die Elternvertreter der Klassen wählen auf der Elternversammlung den Elternrat. Jedes Elternteil darf sich in den Elternrat wählen lassen. Man muss dafür übrigens nicht unbedingt Elternvertreter in einer Klasse sein.

Der Elternrat der Schule gestaltet die Schule sehr stark mit. Auch deshalb sagen so viele Menschen, dass die Stadtteilschule Bergstedt ihre Schüler gut voranbringt. Wir machen das gemeinsam.

In den vergangenen beiden Schuljahren haben Schüler und Lehrer sehr viel dazugelernt.  Die Digitalisierung ist gut vorangekommen. Auch sie ermöglicht uns, das Angebot der Schule noch besser, noch passender für jede Schülerin und jeden Schüler zu machen. Dafür werden Eltern, Schüler und Lehrer gemeinsam entwickeln und gemeinsam handeln. Machen Sie mit!

Ich freue mich auf das neue Schuljahr mit den Kolleginnen und Kollegen, den Schülerinnen und Schülern und mit Ihnen!

Alexander Rebers

 

Testbescheinigung
Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern müssen die Erziehungsberechtigten eine formlose Erklärung abgeben, dass die Testbescheinigung gewünscht wird.
Die Bestätigung des Tests durch eine Lehrkraft muss vorher mit dieser abgesprochen werden. Es besteht kein Recht auf die Bescheinigung.