Was ist die Klassenelternvertretung?
Die Eltern der Schülerinnen und Schüler jeder Schulklasse (einschließlich Vorschulklassen) wählen spätestens vier Wochen nach Beginn des Unterrichts eines neuen Schuljahres auf einem Elternabend zwei Klassenelternvertreterinnen oder Klassenelternvertreter: die Klassenelternvertretung (§ 69).
In einem zweiten Wahlgang wird für jedes Mitglied der Klassenelternvertretung eine Ersatzperson (Stellvertreterin oder Stellvertreter) gewählt. Alternativ kann – wenn dies vor der Wahl mehrheitlich beschlossen wird – eine Reihenfolge der Ersatzpersonen nach der auf sie entfallenen Stimmenzahl festgelegt werden.
Bestehen für eine Schulstufe keine Klassenverbände (z. B. in der gymnasialen Oberstufe), wählen die Eltern der Schulstufe für jede Jahrgangsstufe ihre Vertretung. Die Anzahl der zu wählenden Elternvertreterinnen und Elternvertreter richtet sich nach der Zahl der noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe. Dabei entsprechen 25 Schülerinnen und Schüler – und je angefangene 25 weitere – jeweils einer Klasse (§ 109).
Wie wird gewählt?
Die Eltern haben für jedes ihrer Kinder zwei Stimmen. Das gilt auch, wenn Mutter oder Vater allein anwesend oder alleinerziehend sind. Beide Eltern können ihre Stimmen getrennt abgeben.
Ist nur ein Elternteil anwesend, kann er oder sie beide Stimmen ohne Vollmacht des anderen Elternteils abgeben. Die Wahl darf nur stattfinden, wenn mindestens drei Eltern minderjähriger Schülerinnen oder Schüler anwesend sind.
Nach der Wahl weist in der Regel die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer im Auftrag der Schulleitung die gewählten Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sowie die Ersatzpersonen auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit hin.
Bei vorzeitigem Ausscheiden einer Klassenelternvertreterin oder eines Klassenelternvertreters ist eine Nachwahl durchzuführen. Scheidet eine Ersatzperson vorzeitig aus, wird eine Nachwahl empfohlen.
Aufgaben der Klassenelternvertretung
Die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter sind Mitglieder der Klassenkonferenz und haben unter anderem folgende Aufgaben:
- die Beziehungen der Eltern einer Klasse (bzw. Schulstufe) untereinander und mit den Lehrkräften zu pflegen,
- bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Eltern und Lehrkräften zu vermitteln,
- die Eltern über aktuelle Fragen der Schule zu informieren,
- die Schule sowie Lehrerinnen und Lehrer bei der Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags zu unterstützen,
- den Elternrat zu wählen.
Die Klassenelternvertretung ist vor der Zusammenlegung und Teilung der von ihren Kindern besuchten Klassen und Schulstufen oder deren Verlegung an andere Schulen anzuhören.
Damit die Klassenelternvertreterinnen und Klassenelternvertreter ihre Aufgaben erfüllen können, sind die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Ersatzpersonen vertreten die Klassenelternvertreterin oder den Klassenelternvertreter im Verhinderungsfall in der Klassenkonferenz und bei der Wahl des Elternrats.
